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Bauantrag und Baugenehmigung – Wann und wie dürfen Sie bauen?

Die Baugenehmigung bescheinigt dem Bauherrn, dass wichtige rechtliche Voraussetzungen für den Hausbau erfüllt sind

Den Bauantrag stellt der Bauherr gemeinsam mit einem sogenannten „Bauvorlageberechtigten“. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Architekten oder einen Ingenieur des Bauunternehmens. Er verantwortet den Entwurf des Bauantrags bautechnisch und unterschreibt ihn gemeinsam mit dem Bauherrn. Der Antrag wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht, also beim Bauamt der jeweiligen Kommune. Je nach Landesbauordnung und Bauvorlagenverordnung umfasst der Bauantrag verschiedene Formulare, unter anderem einen Lageplan, eine Baubeschreibung, Bauzeichnungen und einen Entwässerungsplan. Ziel sollte eine möglichst gründliche Vorbereitung sein, damit das Bauamt die Baugenehmigung ohne Beanstandungen erteilt. Sobald die Baugenehmigung vorliegt, wird diese sichtbar am Bauplatz ausgehängt. Danach kann mit dem Arbeiten begonnen werden.

Mit dem gestellten Bauantrag prüft das Bauamt nicht alle Bestimmungen, die der Bauherr einzuhalten hat.

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