Bundesförderung für effiziente Gebäude
Das Bundeswirtschaftsministerium reformiert die Förderung für effiziente Gebäude. Künftig gibt es mehr Anreize für die serielle Sanierung. Die Anforderungen an Pelletheizungen werden erhöht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz setzt neue Anreize für Sanierungen. Der Zugang zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werde weiter erleichtert, heißt es aus dem Ministerium mit Blick auf die zweite Reformstufe des BEG. Auch würden mit den Änderungen Förderboni gezielt eingeführt oder ausgeweitet. Darüber hinaus werde die Fördereffizienz des Programms erhöht, um möglichst viele Interessierte zu erreichen. Die Änderungen sollen noch in diesem Jahr im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Höhere Boni für die Sanierungsförderung
Im Einzelnen sehen die Änderungen der BEG-Förderrichtlinien höhere Boni in der Sanierungsförderung vor. „So wird ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt“, teilte das Ministerium mit. Gefördert werde etwa die Verwendung vorgefertigter Fassaden beziehungsweise vorgefertigter Dachelemente. Zudem werde der bereits im September eingeführte Bonus für die „am wenigsten energieeffizienten Gebäude“ von fünf auf zehn Prozentpunkte erhöht und neben den EH40- und den EH55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH70-Standard ausgeweitet.
Förderung nur noch für effizientere Wärmepumpen
Mit Blick auf die Heizungsanlagen sollen mit der Reform künftig „besonders hochwertige Heizungsanlagen“ gefördert werden. „Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomassenheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert“, heißt es.
Nach Einschätzung des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes können damit künftig nur noch rund fünf Prozent der bisher förderfähigen Holzfeuerungsanlagen gefördert werden. Darüber hinaus würden künftig nur noch Biomassenanlagen gefördert, die mit einer Solarthermieanlage oder Warmwasserwärmepumpe kombiniert würden, sagte Anna Katharina Sievers, Leiterin der Geschäftsstelle des Verbandes.
Darüber hinaus soll die Neubauförderung aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie mit dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesbauministeriums geregelt werden. „Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der Bundesförderung für effiziente Gebäude fort.“